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Selbsthilfe

Selbsthilfeförderung

Fördermittelanträge

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen durch unterschiedliche Förderungen: Selbsthilfeförderung nach §20 h SGB V gibt es zwei separate Förderstränge.

Selbsthilfeförderung nach §20 h SGB V

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, Pauschalförderung

Den Antrag auf Pauschalförderung senden Sie bitte nach wie vor an das Büro für Selbsthilfe und Gesundheit. Die Antragsfrist endet am 31. März des Förderjahres. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Es findet jährlich nur noch eine Vergabesitzung statt.

Die kassenindividuelle Förderung, Projektförderung

Projektförderung betreibt jede einzelne Krankenkasse individuell und eigenständig. Anträge auf Projektförderung müssen daher direkt bei jeder einzelnen Krankenkasse gestellt werden. Antragsfristen und weitere Einzelheiten können Sie deshalb nur bei jeder einzelnen Krankenkasse erfragen. In Abgrenzung zur Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.

Definition Projekte

Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie z. B.:

  • Vorträge von Referent*innen,
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
  • besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.

Einreichen der Förderanträge

Förderanträge sind schriftlich im Original anhand der von den Krankenkassen und ihren Verbänden bereitgestellten Antragsvordrucke auf den jeweiligen Förderebenen zu stellen. Anträge sind vollständig auszufüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig unter Berücksichtigung evtl. geltender Antragsfristen einzureichen.

Angaben im Projektantrag

Mit dem Projektantrag sind die gesamten ge­planten Einnahmen und geplanten Ausgaben für das Projekt (Finanzierungsplan) vorzulegen. Im Finanzierungsplan sind die für das Projekt benö­tigten Fördermittel nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.

Projektanträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • inhaltliche, strukturelle und methodische Zielsetzungen des Projekts
  • Erfolgsindikatoren des Projekts
  • Ausführungen, dass das Projekt im Interesse der Mitglieder erfolgt und von diesen inhaltlich mitgetragen wird
  • Ausführungen zur Weiterführung des Projektes nach Auslaufen der Finanzierung (Verstetigung)
  • weitere Projektbeteiligte und Kooperationspartner
  • Projektaufbau und Projektdurchführung, Projektumsetzung
  • angesprochene Zielgruppe
  • Laufzeit des Projekts
  • Kosten des Projekts (detaillierter Finanzierungsplan einschließlich der Benennung des Eigenanteils sowie der eingebrachten Finanzmittel durch weitere Projektbeteiligte)

Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Projektförderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

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